Vollstreckung aus einem Unterhaltstitel nach Eintritt der Volljährigkeit
OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.02.2004 - Aktenzeichen 15 WF 198/02
DRsp Nr. 2005/13358
Vollstreckung aus einem Unterhaltstitel nach Eintritt der Volljährigkeit
Aus einem Unterhaltstitel zugunsten eines minderjährigen Kindes kann nach Eintritt der Volljährigkeit nur dann weiter vollstreckt werden, wenn dieser dynamisiert und unbefristet ist. Anderenfalls bedarf es eines neuen Unterhaltstitels.