OLG Brandenburg - Beschluss vom 19.02.2004
15 WF 198/02
Normen:
ZPO § 323 § 798a ;
Fundstellen:
VersR 2004, 1888

Vollstreckung aus einem Unterhaltstitel nach Eintritt der Volljährigkeit

OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.02.2004 - Aktenzeichen 15 WF 198/02

DRsp Nr. 2005/13358

Vollstreckung aus einem Unterhaltstitel nach Eintritt der Volljährigkeit

Aus einem Unterhaltstitel zugunsten eines minderjährigen Kindes kann nach Eintritt der Volljährigkeit nur dann weiter vollstreckt werden, wenn dieser dynamisiert und unbefristet ist. Anderenfalls bedarf es eines neuen Unterhaltstitels.

Normenkette:

ZPO § 323 § 798a ;
Fundstellen
VersR 2004, 1888