Auf die Beschwerde der weiteren Beteiligten zu 4) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Marburg vom 10.6.2020 dahingehend abgeändert, dass der Abänderungsantrag des Antragstellers zurückgewiesen wird und es demzufolge bei dem Versorgungsausgleich gemäß Urteil des Familiengerichts Marburg vom XX.XX.1985 (Aktenzeichen: .../84) bleibt.
Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen nach einem Gegenstandswert von 2.070 € werden dem Antragsteller auferlegt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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