Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Eberswalde vom 13. Oktober 2008 wird auf seine Kosten zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass der Beschluss des Amtsgericht Eberswalde vom 13. Oktober 2008 dahin abgeändert wird, dass der Umgang des Antragsgegners mit dem Kind C... M... unter Abänderung des Senatsbeschlusses vom 29. April 2003 bis zur Volljährigkeit des Kindes ausgeschlossen wird.
Der Beschwerdewert wird auf 4.000 € festgesetzt.
I.
Der Antragsgegner verfolgt mit seiner Beschwerde weiterhin das Recht, Umgang mit seiner am ....9.1995 außerhalb einer Ehe geborenen Tochter C... zu haben.
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