Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lebach vom 28. April 2009 - 2 F 96/09 S - wird zurückgewiesen.
I.
Die Parteien, die am . Mai 1997 die Ehe geschlossen haben, leben jedenfalls seit Anfang des Jahres 2009 getrennt. Mit am 27. Februar 2009 eingegangenem und dem Antragsgegner am 7. März 2009 zugestelltem Schriftsatz beantragte die Antragstellerin, gestützt auf § 1565 Abs. 2 BGB wegen gewalttätiger Übergriffe seitens des Antragsgegners, die Scheidung (Bl. 1 ff d.A.). Der Antragsgegner ist dem mit dem Ziel einer Abweisung des Scheidungsantrages entgegengetreten (Bl. 11 ff d.A.).
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