Auf die sofortige Beschwerde der Kindesmutter wird der Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 26. Januar 2009 - Az.
Der Kindesmutter wird - im Wege der vorläufigen Anordnung - aufgegeben
- den kontinuierlichen Besuch von A. und F. in der Kindertagesstätte "K." und die Wahrnehmung der erforderlichen therapeutischen Behandlungstermine für die Kinder zu gewährleisten und ein etwaiges krankheitsbedingtes Fernbleiben eines Kindes alsbald bekannt zu geben und
- mit dem Jugendamt im Interesse der Förderung der Entwicklung ihrer Kinder zusammenzuarbeiten und konkrete Hilfestellung auch in Bezug auf das eigene Erziehungsverhalten anzunehmen.
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