Voraussetzungen der gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge; Übertragung auf einen Elternteil
OLG Celle, Beschluss vom 14.11.2002 - Aktenzeichen 12 UF 81/02
DRsp Nr. 2005/14334
Voraussetzungen der gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge; Übertragung auf einen Elternteil
»Fehlende Kooperationsbereitschaft bzw. -fähigkeit der Eltern kann dazu führen, dass die für Ausübung der gemeinsamen Sorge nötige Übereinstimmung in wesentlichen Fragen der Erziehung und Förderung des Kindes nicht zu erzielen ist. Dies kann es rechtfertigen, das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind auf einen Elternteil zu übertragen.«