OLG Celle - Beschluss vom 14.11.2002
12 UF 81/02
Normen:
BGB § 1671 ;
Fundstellen:
FamRZ 2003, 1488

Voraussetzungen der gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge; Übertragung auf einen Elternteil

OLG Celle, Beschluss vom 14.11.2002 - Aktenzeichen 12 UF 81/02

DRsp Nr. 2005/14334

Voraussetzungen der gemeinsamen Ausübung der elterlichen Sorge; Übertragung auf einen Elternteil

»Fehlende Kooperationsbereitschaft bzw. -fähigkeit der Eltern kann dazu führen, dass die für Ausübung der gemeinsamen Sorge nötige Übereinstimmung in wesentlichen Fragen der Erziehung und Förderung des Kindes nicht zu erzielen ist. Dies kann es rechtfertigen, das Sorgerecht für ein gemeinsames Kind auf einen Elternteil zu übertragen.«

Normenkette:

BGB § 1671 ;
Fundstellen
FamRZ 2003, 1488