OLG Dresden - Beschluss vom 21.01.2002
10 UF 753/01
Normen:
HKiEntÜ Art. 3 Art. 12 Art. 13 ;
Fundstellen:
FamRZ 2002, 1136
FamRZ 2003, 468

Voraussetzungen der Rückführung eines Kindes

OLG Dresden, Beschluss vom 21.01.2002 - Aktenzeichen 10 UF 753/01

DRsp Nr. 2004/15000

Voraussetzungen der Rückführung eines Kindes

1. An die Ausübung des Mitsorgerechts des die Rückführung eines Kindes verlangenden Elternteils sind keine hohen Anforderungen zu stellen.2. Der sich der Rückführung widersetzende Elternteil ist beweispflichtig dafür, dass der die Rückführung verlangende Elternteil das Mitsorgerecht nicht ausübt.3. Ein der Rückführung entgegenstehender Wille des Kindes ist nicht in gleicher Weise beachtlich wie bei der Regelung des Sorgerechts. Dem Schutz des Kindes wird durch eine Anhörung und die Berücksichtigung seiner Interessen in dem am Ursprungsort durchzuführenden Sorgerechtsverfahren Rechnung getragen.

Normenkette:

HKiEntÜ Art. 3 Art. 12 Art. 13 ;

Gründe:

I.

Der Antragsteller und die Antragsgegnerin haben am x. xxxxxx 1988 in xxxxxxxxxxxx xxxxxx, Florida, USA, geheiratet und gemeinsam in Florida gelebt. Am xx. xxxx 1991 wurde ihre Tochter Kxxxxxx Axxxxx geboren; sie besitzt sowohl die deutsche wie auch die Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten von Amerika.

Die Ehe der Parteien wurde durch das Familiengericht xxxxxxxxxxxx xxxxxx am 15. März 2001 geschieden.