OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 08.05.2002
1 UF 312/01
Normen:
BGB § 1666 § 1666a § 1684 ;
Fundstellen:
FamRZ 2003, 1317
Vorinstanzen:
AG Seligenstadt, - Vorinstanzaktenzeichen 1 F 250/99

Voraussetzungen der Übertragung des gesamten Sorgerechts für ein Kind auf das Jugendamt zur Abwendung einer Gefährdung des Kindeswohls

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 08.05.2002 - Aktenzeichen 1 UF 312/01

DRsp Nr. 2002/10846

Voraussetzungen der Übertragung des gesamten Sorgerechts für ein Kind auf das Jugendamt zur Abwendung einer Gefährdung des Kindeswohls

»1. Zur Abwendung einer Gefährdung des Kindeswohls kommt nach §§ 1666, 1666a BGB die Übertragung des gesamten Sorgerechts auf das Jugendamt in Betracht, wenn die Mutter eines seit mehr als 18 Monaten bei einer Pflegefamilie lebenden zehnjährigen Kindes die mit den Erkrankungen der Mutter verbundene langjährige Traumatisierung des Kindes nicht erkennen und deshalb unter anderem die nicht kindgemäße Übernahme von Verantwortung für die Mutter und die damit verbundene Überforderung des Kindes nicht vermeiden kann. 2. In einer solchen Fallkonstellation kann nach § 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB auch der Ausschluß des Umgangs der Mutter (hier: für die Dauer von 2 Jahren) in Betracht kommen, wenn auch durch betreuten Umgang oder auf andere Weise nicht verhindert werden kann, daß die Bedürfnisse des traumatisierten Kindes nach einer gesicherten Bindung und emotionaler Geborgenheit immer wieder verletzt werden und das Kind bei jedem Umgangskontakt erneut Gefühlen innerer Zerrissenheit und damit verbundenen schädlichen Loyalitätskonflikten ausgesetzt wird.«

Normenkette:

BGB § 1666 § 1666a § 1684 ;

Gründe: