AG Oberhausen, - Vorinstanzaktenzeichen 12 XVII 17/00
Voraussetzungen der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung des Abbruchs künstlicher Ernähung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.03.2001 - Aktenzeichen 25 Wx 128/00
DRsp Nr. 2004/8924
Voraussetzungen der vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung des Abbruchs künstlicher Ernähung
»Die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung des Abbruchs der künstlichen Ernährung kommt, wenn überhaupt, in Betracht, wenn der Wille des nicht bewusstlosen Betroffenen eindeutig feststellbar ist. Eine solche Feststellung ist allenfalls möglich, wenn der Wille in jüngerer Zeit geäußert worden ist, beispielsweise durch eine unmissverständliche Patientenverfügung oder durch ernst zu nehmende wiederholte Äußerungen gegenüber Vertrauenspersonen.«