Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 26. Zivilsenats - Familiensenat - des Oberlandesgerichts München vom 27. September 2013 wird auf Kosten des Antragsgegners zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 2.760 €
I.
Die Beteiligten streiten um den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich.
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