1. Die Beschwerden der Kindesmutter und des betroffenen Kindes vom 15.02.2021, gerichtet gegen den Beschluss des Amtsgerichts Königs Wusterhausen vom 13.01.2021 (Az.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Kindesmutter.
3. Der Beschwerdewert beträgt 4.000 €.
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