LG Frankenthal, - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 373/01
Voraussetzungen des Gesamtschuldnerausgleichs unter geschiedenen Eheleuten wegen eines zu Ehezeiten aufgenommenen Darlehens
OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.02.2002 - Aktenzeichen 4 W 12/02
DRsp Nr. 2002/6862
Voraussetzungen des Gesamtschuldnerausgleichs unter geschiedenen Eheleuten wegen eines zu Ehezeiten aufgenommenen Darlehens
»Haben die geschiedenen Eheleute den nachehelichen Unterhalt eines Ehegatten durch Vergleich geregelt und sind sie dabei davon ausgegangen, dass bei der Ermittlung des Unterhaltsanspruchs Tilgungsleistungen auf ein zu Ehezeiten gemeinsam aufgenommenes Darlehen in vollem Umfang vom Einkommen des Unterhaltspflichtigen abzuziehen sind, so liegt darin eine auch beim Gesamtschuldnerausgleich zu berücksichtigende Einigung, nach der es im Innenverhältnis allein Sache des Unterhaltspflichtigen ist, das gemeinsame Darlehen zu tilgen.«
Die sofortige Beschwerde ist zulässig, §§ 567 Abs. 1, 569 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, 127 Abs. 2 Satz 2 und 3ZPO n.F. i.V.m. § 26 Nr. 10 EGZPO. In der Sache bleibt sie ohne Erfolg.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.