I. Die im Jahre 1913 geborene Antragstellerin heiratete am 22. Dezember 1951 den 1905 geborenen F. W (Ehemann). Auf den am 19. Oktober 1977 zugestellten Scheidungsantrag des Ehemannes wurde die Ehe durch Urteil vom 5. Oktober 1979 (rechtskräftig seit dem 20. Mai 1981) geschieden. Beide Eheleute bezogen bei der Scheidung bereits Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Ehemann daneben eine Betriebsrente der Antragsgegnerin, die zum Ehezeitende monatlich 970 DM betrug.
In dem Scheidungsverbundurteil wurden gesetzliche Rentenanwartschaften des Ehemannes in Höhe von monatlich 18,10 DM, bezogen auf den 30. September 1977, auf die Antragstellerin übertragen. Ferner wurde der Ehemann verurteilt, zum Ausgleich seiner Betriebsrente ab Rechtskraft des Scheidungsurteils eine schuldrechtliche Ausgleichsrente in Höhe von monatlich 286,53 DM an die Antragstellerin zu zahlen.
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