Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung im Sorgerechtsverfahren
OLG Brandenburg, Beschluss vom 06.02.2004 - Aktenzeichen 10 WF 1/04
DRsp Nr. 2005/7189
Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung im Sorgerechtsverfahren
Eine einstweilige Anordnung betreffend die elterliche Sorge über ein Kind kommt nur in Betracht, wenn ohne ein Eilentscheidung des Gerichts eine nachteilige Beeinträchtigung des Kindeswohls ernsthaft zu befürchten ist.