Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 27.12.2012 wird der Beschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Hagen vom 23.01.2012 abgeändert. Der Antragstellerin wird für den Antrag vom 20.10.2011 Verfahrenskostenhilfe bewilligt und ihr Rechtsanwältin Y beigeordnet.
Im Hinblick auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse wird die ratenweise Zahlung der Verfahrenskosten, zahlbar in maximal 48 Monatsraten in Höhe von x €, beginnend mit dem 01.05.2012 angeordnet.
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