OLG Düsseldorf - Urteil vom 11.07.2002
9 UF 123/01
Normen:
BGB § 1572 § 1574 Abs. 2 ; VAHRG § 6 ;
Fundstellen:
FamRZ 2003, 683

Voraussetzungen nachehelichen Unterhalts wegen Krankheit; Rückforderung einer Rentennachzahlung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.07.2002 - Aktenzeichen 9 UF 123/01

DRsp Nr. 2004/15001

Voraussetzungen nachehelichen Unterhalts wegen Krankheit; Rückforderung einer Rentennachzahlung

1. Ein Ehegatte hat nur Anspruch auf Unterhalt wegen Krankheit, wenn er bereits bei der Scheidung oder bei der Beendigung der Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes oder bei Wegfall der Voraussetzungen für ein Unterhaltsanspruch nach § 1573 BGB krank war oder die Krankheit sich lückenlos an andere Unterhaltstatbestände anschließt. 2. Eine gem. § 6 VAHRG hälftig an den geschiedenen Ehegatten erfolgte Rentennachzahlung kann von dem anderen Ehegatten zurückgefordert werden, wenn sie den diesen Zeitraum bestehenden Unterhaltsanspruch übersteigt.

Normenkette:

BGB § 1572 § 1574 Abs. 2 ; VAHRG § 6 ;
Fundstellen
FamRZ 2003, 683