Voraussetzungen nachehelichen Unterhalts wegen Krankheit; Rückforderung einer Rentennachzahlung
OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.07.2002 - Aktenzeichen 9 UF 123/01
DRsp Nr. 2004/15001
Voraussetzungen nachehelichen Unterhalts wegen Krankheit; Rückforderung einer Rentennachzahlung
1. Ein Ehegatte hat nur Anspruch auf Unterhalt wegen Krankheit, wenn er bereits bei der Scheidung oder bei der Beendigung der Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes oder bei Wegfall der Voraussetzungen für ein Unterhaltsanspruch nach § 1573BGB krank war oder die Krankheit sich lückenlos an andere Unterhaltstatbestände anschließt.2. Eine gem. § 6VAHRG hälftig an den geschiedenen Ehegatten erfolgte Rentennachzahlung kann von dem anderen Ehegatten zurückgefordert werden, wenn sie den diesen Zeitraum bestehenden Unterhaltsanspruch übersteigt.