Auf die Berufung der Beklagten wird das am 2. September 2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Nauen, Az.: 20 F 59/08, wie folgt abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 489,- € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 4. Juni 2008 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 36 % und die Beklagte 64 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Wert des Berufungsverfahrens wird auf 768,- € festgesetzt.
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