I. Die Antragstellerin und der Antragsgegner haben am 27. April 1990 die Ehe geschlossen. Aus der Ehe ist das am 30. November 1991 geborene Kind T. hervorgegangen. Seit Oktober 1993 leben die Antragsgegnerin und der Antragsteller getrennt. Das Kind T. lebt seit dieser Zeit bei der Antragstellerin. Seit dem 15. Dezember 1995 ist die Ehe der Antragstellerin und des Antragsgegners rechtskräftig geschieden. Die elterliche Sorge für das Kind T. wurde anlässlich der Scheidung der Antragstellerin übertragen.
Die Antragstellerin ist seit dem 2. August 1996 mit Herrn U. R. verheiratet. Aus dieser Ehe der Antragstellerin ist das am 2. Juli 1998 geborene Kind M. hervorgegangen.
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