AG Meldorf, vom 19.03.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 70 XVI 6/04
AG Schleswig, - Vorinstanzaktenzeichen XVI R 1/05
Vormundschaftsgerichtliche Zuständigkeitskonzentration in Adoptionsachen, die auf ausländischen Entscheidung beruhen
SchlHOLG, Beschluss vom 21.04.2006 - Aktenzeichen 2 W 57/06
DRsp Nr. 2007/2076
Vormundschaftsgerichtliche Zuständigkeitskonzentration in Adoptionsachen, die auf ausländischen Entscheidung beruhen
»Die Zuständigkeitskonzentration nach § 5 Abs. 1 Satz 1 AdWirkG tritt nur ein, wenn eine Annahme als Kind auf einer ausländischen Entscheidung oder auf ausländischen Sondervorschriften beruht und der Angenommene zur Zeit der Annahme noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hatte.«