OLG Hamm - Beschluss vom 04.07.2013
2 WF 203/12
Normen:
§ 239 FamFG;
Fundstellen:
FuR 2013, 664
Vorinstanzen:
AG Marl, vom 03.09.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 12 F 267/12

Wegfall der in einem Vergleich vorgenommenen Einkommensfiktion nicht durch Zeitablauf

OLG Hamm, Beschluss vom 04.07.2013 - Aktenzeichen 2 WF 203/12

DRsp Nr. 2013/17915

Wegfall der in einem Vergleich vorgenommenen Einkommensfiktion nicht durch Zeitablauf

1. Allein der Zeitablauf von mehr als fünf Jahren seit Abschluss eines Vergleichs führt nicht ohne weiteres zum Wegfall einer in diesem Vergleich vorgenommenen Einkommensfiktion (vgl. BGH FamRZ 2008, 872).2. Erst wenn der Unterhaltspflichtige sich ernsthaft und intensiv ohne Erfolg um eine Arbeitsstelle bemüht hat, ist ihm das fiktive Einkommen nicht mehr zuzurechnen, was in einem Abänderungsverfahren geltend gemacht werden kann.

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Marl vom 03.09.2012 wird zurückgewiesen.

Normenkette:

§ 239 FamFG;

Gründe

I.