I. Das Amtsgericht Auerbach führt für die Betroffene ein Betreuungsverfahren, in welchem für "sämtliche Angelegenheiten der Betroffenen" A. (Beschluß vom 27.6.1995 - Bl. 118/119) und mit dem Aufgabenkreis "Vertretung der Betroffenen bei der Veräußerung des Grundstücks Großbocka Nr. 22 sowie bei der Auseinandersetzung der bestehenden Erbengemeinschaft" B. (Beschluß vom 8.12.1994 - Bl. 56) zu Betreuerinnen bestellt sind.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|