I.
Die Parteien wurden durch Urteil des Amtsgerichts vom 20.09.2005 geschieden und der Versorgungsausgleich durchgeführt, wobei das Urteil am Tag der mündlichen Verhandlung noch in der Sitzung verkündet wurde. Die Parteien haben im unmittelbaren Anschluss daran auf Rechtsmittel, Anschlussrechtsmittel sowie die Rechte aus §
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