OLG Dresden - Beschluss vom 10.09.2002
17 W 1085/02
Normen:
BGB § 138;
Vorinstanzen:
LG Chemnitz, vom 13.08.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 2413/02

Wirksamkeit der Haftungsübernahme durch den nicht verdienenden Ehegatten

OLG Dresden, Beschluss vom 10.09.2002 - Aktenzeichen 17 W 1085/02

DRsp Nr. 2011/10804

Wirksamkeit der Haftungsübernahme durch den nicht verdienenden Ehegatten

Die Vermutung der Sittenwidrigkeit einer die Ehefrau finanziell überfordernden Mithaftungsübernahme ist widerlegt, wenn zur Begleichung der eingegangenen Verbindlichkeiten aus dem Geschäftsbetrieb des Ehemanns auch ein Bauspardarlehen verwendet wird, da davon auszugehen ist, dass dies nur aufgurnd gemeinsamer vernünftiger Erwägungen der Eheleute der Fall ist.

1. Die Beschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Chemnitz vom 13.08.2002 wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

BGB § 138;

Gründe: