BGH - Urteil vom 02.03.1994
XII ZR 221/92
Normen:
DDR: FGB § 39; EGBGB Art. 234 § 4 Abs. 5 ; GG Art. 14 ;
Fundstellen:
DRsp I(165)234c (Ls)
EzFamR aktuell 1994, 177
FamRZ 1994, 692
Vorinstanzen:
BezirksG Cottbus,
KreisG Senftenberg,

Wirksamkeit der Übertragung eines Hausgrundstücks in das Alleineigentum eines Ehegatten zu Zeiten der ehemaligen DDR; Bemessung des Erstattungsanspruchs nach Zuweisung eines Familienheims

BGH, Urteil vom 02.03.1994 - Aktenzeichen XII ZR 221/92

DRsp Nr. 1994/3490

Wirksamkeit der Übertragung eines Hausgrundstücks in das Alleineigentum eines Ehegatten zu Zeiten der ehemaligen DDR; Bemessung des Erstattungsanspruchs nach Zuweisung eines Familienheims

Nach einer verfassungskonformen Handhabung des § 39 FGB DDR (vgl. BGHZ 117, 35 ff) liegt in der Übertragung des Hausgrundstücks in das Alleineigentum eines Ehegatten eine unzulässige Teilentscheidung, weil eine derartige Eigentumszuweisung mit der Eigentumsgarantie des Art. 14 GG unvereinbar ist ,wenn nicht gleichzeitig eine umfassende Auseinandersetzung erfolgt und insbesondere eine angemessene Erstattungsverpflichtung des begünstigten Ehegatten festgesetzt sowie deren Erfüllung gesichert wird. Für die Bemessung des Erstattungsanspruches nach Zuweisung eines Familienheimes in das Alleineigentum eines Ehegatten ist auf die Wertverhältnisse zum Zeitpunkt der abschließenden Entscheidung über die Beendigung der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft abzustellen.

Normenkette:

DDR: FGB § 39; EGBGB Art. 234 § 4 Abs. 5 ; GG Art. 14 ;

Tatbestand:

Die Parteien schlossen 1972 die Ehe, aus der zwei 1972 und 1979 geborene Kinder hervorgingen. Sie lebten im gesetzlichen Güterstand der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft des Familiengesetzbuchs (FGB) der ehemaligen DDR.