Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Dortmund vom 7. April 2010 abgeändert und der Versorgungsausgleich wie folgt durchgeführt:
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei dem C Dienststelle X zu Personalnummer ##### zugunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe eines Ausgleichswertes von 66,55 Euro, bezogen auf den 31.10.2009, übertragen.
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