Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Zwischenbeschluss des Amtsgerichts Nauen vom 18.11.2020 abgeändert und der Antrag der Antragstellerin abgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin.
Der Beschwerdewert wird festgesetzt auf 3.000 €.
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