OLG Celle - Urteil vom 25.02.2004
15 UF 178/03
Normen:
BGB § 138 ; BGB § 242 ;
Fundstellen:
FamRZ 2004, 1202
NJW 2004, 1961
OLGReport-Celle 2004, 242
Vorinstanzen:
AG Lehrte, vom 11.09.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 8 F 8237/03

Wirksamkeit eines Ehevertrages, in dem die Ehefrau gegen Zahlung eines Ausgleichsbetrages auf Ehegattenunterhalt und Versorgungsausgleich verzichtet

OLG Celle, Urteil vom 25.02.2004 - Aktenzeichen 15 UF 178/03

DRsp Nr. 2004/6675

Wirksamkeit eines Ehevertrages, in dem die Ehefrau gegen Zahlung eines Ausgleichsbetrages auf Ehegattenunterhalt und Versorgungsausgleich verzichtet

»Zur Wirksamkeit eines Ehevertrages, in dem die Ehefrau auf Ehegattenunterhalt und Versorgungsausgleich verzichtet und für den (evtl.) Zugewinns einen Ausgleichsbetrag erhalten hat.«

Normenkette:

BGB § 138 ; BGB § 242 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Parteien streiten im Wege der Stufenklage um Auskunft über das Endvermögen des Beklagten. Die am 18. Mai 1989 geschlossene Ehe der Parteien wurde nach Zustellung des Scheidungsantrags am 3. Dezember 1999 durch Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Lehrte vom 9. November 2000, das seit dem 11. Januar 2001 rechtskräftig ist, geschieden. Aus der Ehe der Parteien ist die am 13. Oktober 1989 geborene Tochter N. hervorgegangen, die bei der Klägerin lebt.