BayObLG - Beschluß vom 12.09.1995
1Z BR 90/95
Normen:
BGB § 133, § 2303 ; FGG § 29 Abs. 1 ;
Fundstellen:
ErbPrax 1996, 110
ZEV 1996, 231

Wirkung eines Pflichtteilverzichts mit Vorbehalt des gesetzlichen Erbrechts bei Einsetzung eines Dritten als Alleinerben

BayObLG, Beschluß vom 12.09.1995 - Aktenzeichen 1Z BR 90/95

DRsp Nr. 1995/6221

Wirkung eines Pflichtteilverzichts mit Vorbehalt des gesetzlichen Erbrechts bei Einsetzung eines Dritten als Alleinerben

»1. Legt ein Rechtsanwalt weitere Beschwerde ein mit der Bitte, die Akten noch nicht dem Rechtsmittelgericht vorzulegen, so liegt darin keine bedingte Rechtsmitteleinlegung. 2. Zu den Auswirkungen des Pflichtteilsverzichts eines Abkömmlings auf einen früheren Erbvertrag seiner Eltern, in dem ein anderer Abkömmling zum Alleinerben eingesetzt worden ist, wenn sich der Verzichtende das gesetzliche Erbrecht vorbehalten hat.«

Normenkette:

BGB § 133, § 2303 ; FGG § 29 Abs. 1 ;

Gründe:

I. Die am 27.2.1993 verstorbene Erblasserin war verwitwet. Aus der Ehe mit ihrem vorverstorbenen Ehemann leben noch zwei Kinder, die Beteiligten zu 1 und 2. Weitere Abkömmlinge sind nicht vorhanden. Der Nachlaß besteht aus Bargeld und einem Bankguthaben.