LG Lübeck, vom 20.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 7 T 296/04
LG Lübeck, vom 20.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 7 T 299/04
AG Ahrensburg, - Vorinstanzaktenzeichen 80 XVII 3276
Wunsch des Betreuten auf Bestellung eines neuen Betreuers
SchlHOLG, Beschluss vom 20.04.2005 - Aktenzeichen 2 W 250/05
DRsp Nr. 2005/11092
Wunsch des Betreuten auf Bestellung eines neuen Betreuers
»1. Das eigene Beschwerderecht des Betreuers nach § 69 g Abs. 2FGG setzt voraus, dass die Entscheidung seinen Aufgabenkreis unmittelbar betrifft.2. Im Rahmen von § 1908 b Abs. 3BGB ist § 1897 Abs. 4BGB anzuwenden und der Wunsch des Betreuten auf Bestellung eines neuen Betreuers unabhängig von seiner Geschäftsfähigkeit zu berücksichtigen. Für diesen Wunsch reicht es aus, dass der Betreute sich an seinen Verfahrensbevollmächtigten gewandt hat, ihn im Entlassungsverfahren zu vertreten, und er sich dessen Vorschlag eines neuen Betreuers zu eigen macht.«