1. Auf die Berufung des Antragstellers wird das am 12. Dezember 2008 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - in Homburg - 9 F 299/04 UE - teilweise dahingehend abgeändert, dass der Antragsteller unter Abweisung der weitergehenden Klage verurteilt wird, an die Antragsgegnerin nachehelichen Unterhalt in Höhe von monatlich 297 EUR ab dem 5. November 2008 bis zum 31. Oktober 2013 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Tatbestand
und
I.
Die Parteien haben am . Juli 1974 geheiratet. Aus der Ehe sind die Kinder M., geboren am . Februar 1975, und K., geboren am . November 1987, hervorgegangen. Seit Mai 1997 leben die Parteien getrennt.
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