1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Strausberg vom 03.05.2021 -
2. Der Antragsgegner hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
I.
Der Antragsgegner wendet sich gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs in einer Kindschaftssache.
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