Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Wittlich vom 2. April 2008 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
I.
Die Parteien streiten um die Verpflichtung des Klägers zur Zahlung nachehelichen Unterhalts.
Der am 14. Oktober 1964 geborene Kläger ist algerischer Staatsangehöriger. Die Beklagte ist am 3. Oktober 1945 geboren. Sie war bereits einmal verheiratet. Die Parteien heirateten am 21. November 1996. Die Ehe wurde durch Urteil des Amtsgerichts Wittlich vom 26. März 2003 (8 F 484/02) geschieden.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|