OLG Köln - Beschluß vom 25.04.2002
14 WF 42/02
Normen:
BGB § 1672 (a.F.) ; ZPO § 623 Abs. 2 § 628 ;
Fundstellen:
FamRZ 2002, 1570
MDR 2002, 1374
OLGReport-Köln 2002, 357
Vorinstanzen:
AG Kerpen, vom 05.03.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 50 F 409/01

Zeitpunkt der Entscheidung über das Sorgerecht

OLG Köln, Beschluß vom 25.04.2002 - Aktenzeichen 14 WF 42/02

DRsp Nr. 2002/13165

Zeitpunkt der Entscheidung über das Sorgerecht

Die dem Wortlaut nach umfassende Abtrennungsmöglichkeit nach § 623 Abs. 2 ZPO ist einschränkend dahin auszulegen, dass damit lediglich - als Ersatz für § 1672 BGB a.F. - eine Entscheidung über das Sorgerecht schon vor Rechtskraft des Scheidungsurteils ermöglicht werden soll, nicht aber umgekehrt ein Scheidungsausspruch vor der Entscheidung über ein im Verbund anhängiges Sorgerecht; dies liefe der Warnfunktion des Verbundes und der inhaltlich unverändert gebliebenen Regelung in § 628 S. 1 Nr. 3 ZPO zuwider.

Normenkette:

BGB § 1672 (a.F.) ; ZPO § 623 Abs. 2 § 628 ;

Gründe: