Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Rückzahlung angeblich gewährter Darlehen in Anspruch.
Die Parteien sind geschiedene Eheleute. Der Beklagte betreibt ein Bestattungsunternehmen, in dem die Klägerin bis Anfang des Jahres 1997 als kaufmännische Angestellte allein verantwortlich die Buchhaltung führte. Zu ihren Aufgaben zählte insbesondere auch die Vorbereitung der steuerlichen Jahresbilanzen und die Information der jeweiligen Steuerberater.
In den Kontoblättern und Bilanzen des Bestattungsunternehmens wurde von den Steuerberatern entsprechend den Angaben der Klägerin eine Position "kurzfristige Darlehen I.L." geführt. Ob und inwieweit diesen Buchungen Zahlungen der Klägerin zugrunde lagen und inwieweit es zu Rückzahlungen gekommen ist, ist zwischen den Parteien im Einzelnen streitig.
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