I.
Gegenstand des Verfahrens ist die elterliche Sorge für die am ...2003 geborene A. B. L. M.. Diese ist das nichteheliche Kind der am ....1988 geborenen Beteiligten Ziffer 3. Vater des Kindes ist der am ...1986 geborene H. D., der gegenwärtig des Verdachtes wegen unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln in Untersuchungshaft sitzt.
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