OLG Naumburg - Beschluss vom 02.12.1999
3 UF 172/99
Normen:
BGB § 1618 S. 3, 4 ;
Fundstellen:
FamRZ 2001, 569 (LS)
OLGReport-Naumburg 2000, 128

Zu den Voraussetzungen der Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die Einbenennung des Kindes

OLG Naumburg, Beschluss vom 02.12.1999 - Aktenzeichen 3 UF 172/99

DRsp Nr. 2002/6246

Zu den Voraussetzungen der Ersetzung der Einwilligung des nicht sorgeberechtigten Elternteils in die Einbenennung des Kindes

1. Nach der Neufassung des § 1618 BGB muss die Ersetzung der Einwilligung zur Einbenennung des Kindes zum Wohl des Kindes erforderlich sein. 2. Auch wenn die Einbenennung regelmäßig geeignet erscheint, die Einbindung des Kindes in die neue Familie zu erleichtern, genügt dies für eine Ersetzung der Einwilligung nicht, da ebenso regelmäßig durch eine Einbenennung die Verbindung zum nicht sorgeberechtigten Elternteil, die § 1618 S. 3 BGB bewusst schützt, geschwächt wird.

Normenkette:

BGB § 1618 S. 3, 4 ;
Fundstellen
FamRZ 2001, 569 (LS)
OLGReport-Naumburg 2000, 128