Anmelden
Passwort vergessen?
Benutzername vergessen?
Die 100 typischen Mandate im Familienrecht
Die 100 typischen Mandate im Familienrecht
online
Menü
Lizenziertes Produkt
×
Anmelden
Passwort vergessen?
Benutzername vergessen?
Praxisleitfaden
Arbeitshilfen
Tabellen
Rechtsprechung
Gesetze
Praxisleitfaden
Arbeitshilfen
Tabellen
Rechtsprechung
Gesetze
Rechtsprechung
1999
Sonstige
Sonstige
Sonstige
BayObLG
BayObLG - Beschluß vom 29.09.1999
3Z BR 271/99
Normen:
BBiG
§
76
;
BGB
§
1836
, §
1836a
, § 1908i;
BVormVG
§
1
,§
2
;
FGG
§
69e
Satz 1, §
56g
Abs.
5
Satz 1, 2;
Fundstellen:
BayObLG 1999, 291
BayObLGZ 1999 Nr. 63
JurBüro 2000, 92
Vorinstanzen:
LG Bayreuth, - Vorinstanzaktenzeichen
15 T 75/99
AG Bayreuth, - Vorinstanzaktenzeichen XVII 1012/92
Zuerkennung fachlicher Eignung gemäß § 76 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz
BayObLG,
Beschluß
vom 29.09.1999
- Aktenzeichen 3Z BR 271/99
DRsp Nr. 1999/11309
Zuerkennung fachlicher Eignung gemäß §
76
Abs.
3
Berufsbildungsgesetz
»Einer abgeschlossenen Lehre vergleichbar im Sinne von §
1
Abs.
1
Satz 2 Nr.
1
BVormVG
ist die Zuerkennung fachlicher Eignung gemäß §
76
Abs.
3
Berufsbildungsgesetz
.«
Normenkette:
BBiG
§
76
;
BGB
§
1836
, §
1836a
, § 1908i;
BVormVG
§
1
,§
2
;
FGG
§
69e
Satz 1, §
56g
Abs.
5
Satz 1, 2;
Gründe:
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
Jetzt 14 Tage kostenlos testen!
Login für Abonnenten
×
Die 100 typischen Mandate im Familienrecht
Die 100 typischen Mandate im Familienrecht
online
Bestellformular
14 Tage Testzeitraum
19,95 €/Monat
Jahresbindung
Kanzlei
Anrede*
Herr
Frau
Vor.-/Nachname*
Str., Hausnr.*
PLZ, Ort*
E-Mail*
Ich akzeptiere die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Deubner Recht & Steuern GmbH & Co. KG
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an steuer- und rechtsberatende Berufe, freie Berufe, öffentliche Betriebe und Verwaltungen, sowie Unternehmen und ist zur Nutzung in der beruflichen, selbstständigen oder gewerblichen Tätigkeit bestimmt.
Bestellen