Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 5.10.2020 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Kassel vom 20.8.2020 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Beschwerdewert wird auf bis zu 2.000 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Antragstellerin wendet sich im zugrundeliegenden Beschwerdeverfahren gegen eine Kostenentscheidung des Amtsgerichts nach Erledigung der Hauptsache. Dem Rechtsmittel liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
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