Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Nauen vom 28. August 2020 aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf bis zu 20.000 € festgesetzt.
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