1. Die Beschwerde der Kindesmutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg-Harburg - Familiengericht - vom 14.6.2021 wird zurückgewiesen.
2. Die Anträge des Kindesvaters gemäß Schriftsatz vom 14.10.2021 werden als unzulässig verworfen.
3. Die Kindeseltern tragen die Gerichtskosten je zu 1/2. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten wird nicht angeordnet.
4. Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.000 € festgesetzt.
I.
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