Die Beschwerde der Mutter gegen den am x. x 20x erlassenen Beschluss des Amtsgerichts Pankow/Weißensee -
Gerichtliche Kosten für das Verfahren im ersten und im zweiten Rechtszug werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten des Verfahrens im zweiten Rechtszug trägt die Mutter. Die außergerichtlichen Kosten im Übrigen sind von demjenigen Beteiligten zu tragen, bei dem sie angefallen sind.
Der Wert für die anwaltliche Tätigkeit im Beschwerdeverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.
Der Antrag der Mutter vom x. x 20x, ihr Verfahrenskostenhilfe für die Rechtsverteidigung im zweiten Rechtszug zu gewähren, wird zurückgewiesen.
I.
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