OLG Saarbrücken - Beschluss vom 15.01.2009
9 WF 5/09
Normen:
RVG § 55;
Fundstellen:
AGS 2009, 449
OLGReport-Saarbrücken 2009, 298
Vorinstanzen:
AG Neunkirchen, vom 27.08.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 6 F 137/08

Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts vor Entscheidung über seine Erinnerung

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 15.01.2009 - Aktenzeichen 9 WF 5/09

DRsp Nr. 2009/5377

Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung der Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts vor Entscheidung über seine Erinnerung

Liegt eine Entscheidung über die Erinnerung des beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Festsetzung seiner Vergütung nach § 55 RVG durch das Gericht des Rechtszuges, bei dem die Vergütung festgesetzt wird, nicht vor, ist eine Beschwerde unzulässig.

Tenor:

Unter Aufhebung des Vorlagebeschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Neunkirchen vom 2. Dezember 2008 - 6 F 137/08 UEUK EA I - wird die Sache zur Entscheidung über die Erinnerung des Rechtsanwalts XXX, <Ort>, an das Amtsgericht - Familiengericht - Neunkirchen zurückgegeben.

Normenkette:

RVG § 55;

Gründe:

Mangels Entscheidungszuständigkeit des Senats ist die Sache an das Amtsgerichts - Familiengericht - Neunkirchen zurückzugeben.