Unter Aufhebung des Vorlagebeschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Neunkirchen vom 2. Dezember 2008 - 6 F 137/08 UEUK EA I - wird die Sache zur Entscheidung über die Erinnerung des Rechtsanwalts XXX, <Ort>, an das Amtsgericht - Familiengericht - Neunkirchen zurückgegeben.
Mangels Entscheidungszuständigkeit des Senats ist die Sache an das Amtsgerichts - Familiengericht - Neunkirchen zurückzugeben.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|