Unter Zurückweisung der Beschwerde der Antragsgegnerin im Übrigen wird der Beschluss des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt vom 17.02.2021 -
Die Höhe des Ordnungsgelds wird auf 20,- € festgesetzt.
Die Gerichtsgebühr wird auf 30,- € ermäßigt. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
1. Die Antragsgegnerin wendet sich gegen die Auferlegung eines Ordnungsgelds von 100,- € und die Verpflichtung zur Übernahme von Mehrkosten.
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