Die Kläger sind in einer Sozietät verbundene Rechtsanwälte in Krefeld.
Die Beklagte stellte auf ihrer Homepage unter dem Stichwort "Nachlassmanagement" die Aufgaben und Vorteile eines Testamentsvollstreckers dar. Weiter hieß es darin:
"Ein Testamentsvollstrecker sollte unabhängig und neutral sein, Erfahrung und Kompetenz besitzen und Ihre Ziele auf Dauer realisieren können. Für diese verantwortungsvolle Tätigkeit können Sie jede natürliche oder juristische Person benennen.
Also auch die Commerzbank - und vieles spricht dafür.
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