OLG Koblenz - Urteil vom 15.03.2004
13 UF 817/03
Normen:
EStG § 33a Abs. 2 ;
Fundstellen:
FamRZ 2005, 315
NJW 2004, 1743
OLGReport-Koblenz 2004, 567

Zulässigkeit der rückwirkenden Übertragung des halben Ausbildungsfreibetrages; Voraussetzungen des Anspruchs

OLG Koblenz, Urteil vom 15.03.2004 - Aktenzeichen 13 UF 817/03

DRsp Nr. 2004/14938

Zulässigkeit der rückwirkenden Übertragung des halben Ausbildungsfreibetrages; Voraussetzungen des Anspruchs

»1. Eine Klage auf Übertragung des halben Ausbildungsfreibetrags ist unzulässig, soweit sie sich auf Veranlagungszeiträume bezieht, die in der Zukunft liegen. 2. Ein Anspruch auf Übertragung des halben Ausbildungsfreibetrags besteht, wenn ein Elternteil über keine oder im Vergleich zu anderen Elternteil lediglich geringe zu versteuernde Einkünfte verfügt und sich der begünstigte Elternteil verpflichtet, die dem anderen Teil entstehenden Nachteile zu ersetzen.«

Normenkette:

EStG § 33a Abs. 2 ;
Fundstellen
FamRZ 2005, 315
NJW 2004, 1743
OLGReport-Koblenz 2004, 567