Die Ehe der Parteien wurde mit Urteil vom 22.03.2000 rechtskräftig geschieden. Für die beiden aus der Ehe hervorgegangenen Kinder haben die Parteien das gemeinsame Sorgerecht, bislang haben die Kinder einvernehmlich bei der Mutter gelebt.
Im vorliegenden Verfahren hat der Antragsteller im September 2000 beantragt, nunmehr ihm das Aufenthaltsbestimmungsrecht für beide Kinder zu übertragen.
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