Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Haldensleben, Zweigstelle Wolmirstedt, vom 27.02.2009 (Az.: 8 F 175/06) aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Behandlung und Entscheidung an das Amtsgericht - Familiengericht - Haldensleben, Zweigstelle Wolmirstedt, zurückverwiesen.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000,-- EUR festgesetzt.
I.
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