Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem früheren Unterhaltstitel während des Abänderungsverfahrens
OLG Celle, Beschluss vom 12.06.2001 - Aktenzeichen 21 UF 64/01
DRsp Nr. 2004/14882
Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem früheren Unterhaltstitel während des Abänderungsverfahrens
Bis zur Rechtskraft der Abänderungsentscheidung kann der Unterhaltsberechtigte noch aus dem ergangenen, bereits bestandskräftigen Unterhaltstitel vollstrecken.