LG Hannover, vom 07.07.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 9 T 35/04
AG Hannover, vom 05.04.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 85 III 59/04
Zulässigkeit des Vornamens Emma Tiger
OLG Celle, Beschluss vom 29.10.2004 - Aktenzeichen 18 W 9/04
DRsp Nr. 2005/14320
Zulässigkeit des Vornamens "Emma Tiger"
In der Weigerung des Standesbeamten, für ein weibliches Kind die von den Eltern beigelegten Vornamen "Emma Tiger" zu beurkunden, liegt eine Verletzung des Rechts Eltern auf Vornamenserteilung.