OLG Saarbrücken - Beschluss vom 12.03.2009
9 WF 25/09
Normen:
ZPO § 114; ZPO § 127 Abs. 2; ZPO § 323; ZPO § 767;
Fundstellen:
OLGReport-Saarbrücken 2009, 663
Vorinstanzen:
AG Homburg, vom 21.11.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 17 F 78/08

Zulässigkeit einer Klage, mit der die Erfüllung des Unterhaltsanspruchs eingewendet wird

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 12.03.2009 - Aktenzeichen 9 WF 25/09

DRsp Nr. 2009/14270

Zulässigkeit einer Klage, mit der die Erfüllung des Unterhaltsanspruchs eingewendet wird

Die Vollstreckungsabwehrklage ist dann die zulässige Klageart, wenn der Unterhaltsschuldner eine Erfüllung (Erlöschen) der Unterhaltsansprüche einwendet.

Tenor:

Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Homburg vom 21. November 2008 - 17 F 78/08 UK - in der Fassung des Nichtabhilfebeschlusses vom 18. Februar 2009 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

Normenkette:

ZPO § 114; ZPO § 127 Abs. 2; ZPO § 323; ZPO § 767;

Gründe:

I.

Aus der rechtskräftig geschiedenen Ehe des Klägers mit der gesetzlichen Vertreterin der Beklagten zu 1. und 2. sind die am . November 1991 geborene Beklagte zu 1., die am . März 1993 geborene Beklagte zu 2. und ein weiteres Kind, der am . Januar 1999 geborene Y. S. O., hervorgegangen. Der Kläger ist wieder verheiratet, aus dieser Ehe ist ein weiteres Kind, E. O., geboren am . Juni 2005, hervorgegangen.